Abrechnung für Physiotherapeuten
- Abrechnung GKV mit gesetzlichen Krankenkassen, Pflegekassen und sonstigen Sozialversicherungsträgern nach §300, §302 SBG V und § 105 SGB XI.
- Auszahlung zum Wunschtermin. Sie wählen, wir überweisen pünktlich - direkt und kostenfrei.
- Übersichtliche Statistiken
- Inklusive Vorfinanzierung auf Wunsch.