Abrechnung für Physiotherapeuten
  • Abrechnung GKV mit gesetzlichen Krankenkassen, Pflegekassen und sonstigen Sozialversicherungsträgern nach §300, §302 SBG V und § 105 SGB XI.
  • Auszahlung zum Wunschtermin. Sie wählen, wir überweisen pünktlich - direkt und kostenfrei.
  • Übersichtliche Statistiken
  • Inklusive Vorfinanzierung auf Wunsch.
"Ich würde die azh selbstverständlich weiterempfehlen. Ich nutze das komplette Paket der azh. Ich finde das ganz toll, dass sie die Rezepte prüfen, auch zurückschicken, wenn mal was nicht stimmt und ich damit nicht mehr zu tun habe und meine Nerven schonen kann."